- Kurzgutachten auf Grundlage einer Außen- und Innenbesichtigung
- Komplettgutachten (Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB): Gerichtsfestes differenziertes Wertgutachten auf der Grundlage einer Außen- und Innenbesichtigung
Vor Auftragsvergabe sollten wir in Ruhe klären, was ich für Sie tun kann. Es ist mir wichtig, dass Sie genau die Leistung erhalten, d.h. die Wertermittlung oder Beratung, die Ihnen auch wirklich weiterhilft.
Rufen Sie mich an (Tel. 04841 / 77 07 620) und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Kurzgutachten
Die Gründe für ein schriftliches Wertgutachten sind vielfältig. Kauf, Verkauf, Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen oder auch nur zur Vermögensübersicht – in allen Fällen empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation des Verkehrswertes. Der Gutachtenanlass unterscheidet jedoch, welche Art von Gutachten Sie benötigen. Für alle Zwecke, die kein gerichtsfestes Gutachten benötigen, ist unser Kurzgutachten die richtige Wahl für Sie.
Basierend auf einer Vorortbesichtigung und den relevanten Unterlagen wird der Marktwert anhand aktueller Marktdaten und nach den regulierten Verfahren bestimmt. Sie erhalten eine übersichtliche und kompakte Dokumentation, die in verkürzter Form die Objekteigenschaften und Bewertungsansätze erläutert.
Sie profitieren von unserem Kurzgutachten, indem wir den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig und zeitnah für Sie in einem kompakten Wertgutachten ermitteln.
Die Honorierung erfolgt zum Festpreis (Die Berücksichtigen von Rechten und Belastungen, sowie das Einholen von Unterlagen und Auskünften ist optional).
Komplettgutachten
Das Komplettgutachten ist die umfangreiche Form des Immobilienwertgutachtens und wird benötigt, wenn es vor Gericht anerkannt werden soll. Diese Zwecke umfassen beispielweise Erbschaftsangelegenheiten oder Scheidungen. Nur das Komplettgutachten genügt den gerichtlichen Anforderungen.
Für das Verkehrswertgutachten besichtigen wir Ihre Immobilie vor Ort und beschaffen sämtliche Unterlagen aus den öffentlichen Registern. Hierzu zählen u. a. relevante Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv, Auskünfte aus dem Baulasten-, Altlasten- und Denkmalverzeichnis sowie Auskünfte zur Beitrags- und Abgabenrechtlichen Situation. Wir stützen unsere Verkehrswertermittlung auf amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse sowie Marktdaten und . Wir berechnen den Marktwert Ihrer Immobilie nach zwei verschiedenen Verfahren.
Sie erhalten abschließend ein umfangreiches Gutachten samt Karten- und Fotodokumentation, welches zu allgemeinen und objektspezifischen Gegebenheiten Stellung nimmt und alle Wertermittlungsansätze detailliert und nachvollziehbar erläutert.
Die Honorierung erfolgt nach BVS-Honorarrichtlinie oder (nach Vereinbarung) zum Festpreis.
Gutachtenprüfung
Überprüfung von Drittgutachten mit oder ohne eigene Objektbesichtigung anhand der Checkliste des BVS e.V. zur Qualitätsprüfung von Wertermittlungsgutachten für Fachanwender, Honorierung nach Zeitaufwand oder auch zum Festpreis möglich